Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Probeflüge, Ausrüstungsüberlassungen, Beratungen sowie sonstige Leistungen von everfree PARAGLIDING, Inhaber Fabian Margreiter, Swarovskistraße 17, 6130 Schwaz, Österreich (nachfolgend „Anbieter“).
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Der Anbieter stellt Gleitschirm-Demoausrüstung für Probeflüge zur Verfügung und bietet unverbindliche Beratungen rund um das Thema Gleitschirmfliegen an.
Der Anbieter verkauft selbst keine Produkte und schließt keine Kaufverträge im Namen oder Auftrag von Herstellern ab.
Nach einem Probeflug kann dem Interessenten ein Rabattcode zur Verfügung gestellt werden, der beim Hersteller FLARE (eine Marke der Skywalk GmbH & Co. KG, Deutschland) eingelöst werden kann.
Ein etwaiger Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Skywalk GmbH & Co. KG zustande.
Termine für Probeflüge oder Beratungen werden individuell vereinbart, insbesondere mündlich, telefonisch, per E-Mail, Messenger-Diensten oder über sonstige Kommunikationskanäle.
Eine Terminvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die tatsächliche Durchführung eines Probeflugs.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Termine jederzeit abzusagen, abzubrechen oder zu verschieben, insbesondere aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen, Sicherheitsbedenken, technischer Gründe, mangelnder Flugtauglichkeit des Teilnehmers oder organisatorischer Erfordernisse.
Probeflüge können sowohl unentgeltlich als auch gegen Entgelt angeboten werden. Maßgeblich sind die jeweils zwischen Anbieter und Teilnehmer vereinbarten bzw. für die betreffende Veranstaltung bekanntgegebenen Konditionen.
Für individuell vereinbarte Probeflugtermine wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, eine Leihgebühr in Höhe von EUR 89,00 verrechnet.
Die Leihgebühr dient ausschließlich der zeitlich begrenzten Bereitstellung von Demo-Ausrüstung und begründet weder eine Flugschulung noch eine fliegerische Betreuung oder Beaufsichtigung.
Die Leihgebühr ist unabhängig von der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Flüge geschuldet. Ein Probeflugtermin gilt spätestens mit Bereitstellung der vereinbarten Demo-Ausrüstung als begonnen. Ein Probeflug gilt als durchgeführt, sobald der Teilnehmer mindestens einen Flug mit der bereitgestellten Demo-Ausrüstung absolviert hat.
Die Leihgebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob der Teilnehmer tatsächlich startet oder einen Flug durchführt, sofern die vereinbarte Demo-Ausrüstung zum vereinbarten Termin bereitgestellt wurde.
Wird innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab dem Probeflugtermin ein vom Anbieter bereitgestellter Rabattcode für den Kauf eines FLARE-Gleitschirms beim Hersteller Skywalk GmbH & Co. KG verwendet und der Kauf vom Hersteller bestätigt, erstattet der Anbieter die zuvor entrichtete Leihgebühr in voller Höhe zurück.
Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung auf ein vom Teilnehmer bekanntgegebenes Konto innerhalb angemessener Frist nach Bestätigung des Kaufs durch den Hersteller.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur bei tatsächlicher Verwendung eines vom Anbieter bereitgestellten Rabattcodes innerhalb der genannten Frist. Eine nachträgliche Anrechnung, Barauszahlung oder Rückerstattung bei Verwendung anderer Rabattcodes ist ausgeschlossen.
Die Bereitstellung von Rabattcodes durch den Anbieter erfolgt nach dessen eigenen Kriterien und kann insbesondere bei fehlender oder unzureichender fliegerischer Qualifikation des Teilnehmers verweigert werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Leihgebühr.
Für die Einlösung von Rabattcodes beim Hersteller können darüber hinaus gesonderte Bedingungen des Herstellers gelten.
Die Teilnahme an Probeflügen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und unter voller Eigenverantwortung des Teilnehmers.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer gültigen und für die jeweilige Flugtätigkeit ausreichenden Fluglizenz sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen, luftfahrtrechtlicher Vorschriften, Sicherheitsanforderungen und Herstelleranweisungen.
Der Teilnehmer handelt stets als eigenverantwortlicher Pilot und trägt die alleinige Verantwortung für:
Für die Dauer der Probeflüge gilt der Teilnehmer als Halter des Luftfahrzeuges im Sinne des österreichischen Luftfahrtgesetzes und übernimmt für diesen Zeitraum die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Der Anbieter übernimmt keine Flugleitung, Flugaufsicht, Ausbildung, Schulung oder fliegerische Verantwortung.
Die zur Verfügung gestellte Demo-Ausrüstung, insbesondere Schirme, Gurtzeuge, Rettungsgeräte, Helme, Instrumente und Zubehör, ist sorgfältig, sachgemäß und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils gültigen Betriebshandbücher und Herstelleranweisungen eigenverantwortlich zu beachten.
Der Teilnehmer haftet für Schäden, Verluste oder sonstige Beeinträchtigungen der Ausrüstung, soweit diese durch unsachgemäße Verwendung, Fahrlässigkeit oder sonst schuldhaftes Verhalten verursacht werden.
Normale Abnutzung sowie Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Nutzung unvermeidbar eintreten, sind hiervon ausgenommen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Beschädigungen, Rettungsgeräteauslösungen, Baumlandungen, Wasserlandungen, außergewöhnlich harte Landungen oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.
Der Teilnehmer bestätigt, über sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Fluges erforderlichen Versicherungen zu verfügen, insbesondere über eine gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung, soweit eine solche erforderlich ist.
Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliche, grob fahrlässige oder sonst schuldhafte Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, luftfahrtrechtliche Vorschriften, Sicherheitsanforderungen oder Herstelleranweisungen verursacht werden.
Soweit Dritte oder Versicherer den Anbieter aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Teilnehmers in Anspruch nehmen, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos zu halten.
Der Anbieter haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ausschließlich für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn sowie nicht erreichte Erwartungen, insbesondere hinsichtlich Flugerfahrung, Lernerfolg oder späterer Kaufentscheidungen, ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche, deren Ausschluss gesetzlich unzulässig ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Der Anbieter nimmt am Partnerprogramm von FLARE / Skywalk GmbH & Co. KG teil.
Der Anbieter kann Provisionen, Vergünstigungen oder sonstige Vorteile erhalten, wenn ein Kunde über bereitgestellte Rabattcodes oder Empfehlungen Produkte beim Hersteller erwirbt.
Dies hat keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit der Beratung oder die Durchführung von Probeflügen.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Schwaz, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.